Autor Thema: BHSA-Newsletter 3/2015 - Anmeldefrist zum BHSA-Kombiseminar in Mainz!  (Gelesen 12809 mal)

Offline K. Müller Schmied

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Liebe Freunde der BHSA,

mit diesem Newsletter erhalten Sie viele interessante Informationen rund um Inklusion, Termine und interessante Neuigkeiten zu Studium und Beruf. Außerdem laden wir euch herzlich zum BHSA-Kombiseminar ein.
Die Weitergabe der Informationen ist erwünscht.

BHSA-Kombiseminar vom 18.-20. September 2015 in Mainz
BHSA-Einführungsseminar und Seminar für den Berufseinstieg nach dem Studium

Bald Studienbeginn? Oder überlegst Du noch?
Unser Einführungsseminar für Studieninteressierte und Studienanfänger/innen mit Hörbehinderung unterstützt Dich in deiner Entscheidung zum Studium und klärt alle Deine Fragen zum Studium!

Studium fertig? Bewerben, aber wie?
Unser Berufseinstieg für Schwerhörige und Gehörlose im höheren Semestern und frischgebackene Absolventen klärt alle Deine Fragen zum Einstieg in das Berufsleben.

Anmeldeschluss ist der 11.07.2015, auch für Tageskarten.

Weitere Informationen und Anmeldung auf:
http://www.bhsa.de/veranstaltungen/bhsa-kombiseminar-2015/


Aus der Arbeit der BHSA


Bündnis barrierefreies Studium: Empfehlungen zu inklusiver Bildung in Hochschulen und Professionalisierung der Lehrenden

Die gleichberechtigte Teilhabe von Studierenden mit Behinderungen und chronischen Krankheiten an der Hochschulbildung wird vielfach dadurch erschwert, dass Lehrenden das Wissen um die unterschiedlichen Bedarfe behinderter oder chronisch kranker Studierender und um die barrierefreie Gestaltung von Lehr- und Lernmethoden fehlt. Das Bündnis barrierefreies Studium hat daher Empfehlungen für eine barrierefreie Hochschullehre erarbeitet. Die Empfehlungen richten sich an Hochschulen, Bund und Länder, hochschuldidaktische Forschung sowie an Stiftungen und Verbände.

Download der Empfehlung: Inklusive Bildung in Hochschulen und Professionalisierung der Lehrenden
https://www.studentenwerke.de/de/content/inklusive-bildung-hochschulen-und


Weitere Informationen zu Inklusion

BRK-Allianz: Ziel ist erreicht

Die aus knapp 80 Verbänden gegründete Allianz zur Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland hat sich in Berlin zu ihrem Abschlussplenum getroffen. "Die Mühen der letzten vier Jahre haben sich gelohnt, das Ziel ist erreicht", betonte Allianzsprecherin Dr. Sigrid Arnade. "Nun sind neue Bündnisse und Netzwerke für die Weiterarbeit erforderlich", erklärte Allianzsprecher Dr. Detlef Eckert, "etwa zur Umsetzung von Barrierefreiheit im privaten Bereich. Außerdem freuen wir uns ganz besonders, dass zum Beispiel der Bundeselternrat die Initiative ergriffen hat und zusammen mit anderen interessierten Verbänden bei der Frage der inklusiven Bildung mehr Druck machen will!"

http://feedproxy.google.com/~r/Kobinet-nachrichten/~3/C7gBLrnfk0Q/31842

Gründung Aktionsbündnis für Teilhabeforschung am 12.6. - mit Videoübertragung

Das Ergebnis der Gründung des Aktionsbündnisses steht noch aus. Die Vorträge können per Video noch  voraussichtlich bis zum 3. Juli 2015 angeschaut werden. Eine Untertitelung für Hörgeschädigte ist noch nicht vorhanden, derzeit wird die Finanzierung der UT geklärt.

http://livestream.com/accounts/2464817/events/4113133

Rechtsanspruch auf Hausgebärdensprachkurs für Eltern gehörloser Kinder

2013 wurde vom Landessozialgericht Baden-Württemberg zum Entsetzen vieler Eltern von gehörlosen Kinder entschieden, dass Eltern kein Recht auf Gebärdensprachkurse durch die Eingliederungshilfe haben.

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) hat jetzt ein Rechtsgutachten veröffentlicht, in dem der Anspruch der Eltern bejaht wird. Nach Einschätzung des Instituts besteht ein Anspruch gegenüber dem Jugendamt auf Übernahme der Kosten für den Gebärdensprachkurs der Eltern als Hilfe zur Erziehung nach § 27 Abs. 2 SGB VIII.

Weitere Informationen finden Sie bei Karin Kestner:
http://www.kestner.de/n/verschiedenes/presse/2015/Rechtsanspruch_auf_Hausgebaerdensprachkurs.htm


Politik

UN BRK-Staatenprüfung in Genf: Empfehlungen der Kommission

Die veröffentlichten abschließenden Bemerkungen des Ausschusses zentrieren sich im Wesentlichen auf allgemeine Belange von Menschen mit Behinderung.

Bezogen auf Menschen mit Hörbehinderung wird im ersten Teil des Textes (Seite 1, positive Aspekte) die Anerkennung der DGS gelobt. Leider wird hier verkannt, dass die Anerkennung nicht erst jetzt, sondern bereits 2001 mit der Schaffung des SGB IX erfolgte. Hilfreicher wäre es gewesen, hätte der Fachausschuss eine konsequente Umsetzung der Anerkennung in Deutschland gefordert.

Weitere Hinweise der DG zur Berücksichtigung der Belange hörgeschädigter Menschen durch den Fachausschuss:
http://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/un-brk-staatenpruefung-in-genf-empfehlungen-der-kommission-hinweise-der-dg-zur-beruecksichtigung-der-belange


Schule

Interview mit Prof. Manfred Hintermair in "Sehen statt Hören"

Interessanter Interview mit Prof. Manfred Hintermair über die Problematik Hörgeschädigter Schüler in den Regelschulen und über Forschungen zu diesem Thema.

Bonusfilm von Sehen statt Hören: Interview mit Prof. Manfred Hintermair, mit Untertitel und Gebärdensprache. http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/sehen-statt-hoeren/sehen-statt-hoeren-interview-hintermair-100.html


Berufsleben

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation: Berufliche Wiedereingliederung

Im Zusammenhang zu unserer Tagung 2015, bei dem die Berufliche Wiedereingliederung einer der Themen war, gibt es vertiefende Informationen zum Recht zur Beruflichen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit, auch Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) genannt. Die Berufliche Wiedereingliederung gilt für alle Beschäftigten, auch für Beamte und nicht "nur" für Schwerbehinderte.

Download: Reha-Info 2/2015 (pdf)
http://www.bar-frankfurt.de/publikationen/reha-info/


Hochschule

Studentenwerk München: Chancengleichheit und Inklusion sind strategische Ziele

Das Studentenwerk München hat strategische Leitlinien für die Zeit bis 2015 verabschiedet. Inklusion spielt darin eine große Rolle. Im Einzelnen geht es um mehr Barrierefreiheit sowie behindertengerechtes Wohnen, um Unterstützung für körperbehinderte Studierende bei der Suche nach geeigneten Assistenzen und um bedarfsorientierte Beratungsangebote. Um die Infrastruktur für eine inklusive Hochschule weiter voranzubringen will das Studentenwerk auch die Zusammenarbeit mit den Hochschulen verstärken.

Studentenwerk München: Strategische Zielsetzungen 2025 (PDF, 6 MB)
http://www.studentenwerk-muenchen.de/fileadmin/studentenwerk-muenchen/publikationen/broschueren/stwm_strategiepapier_2015_150223_web_RZ.pdf

Bremen: Normprüfung des Hochschulgesetzes beschlossen

Der Bremer Senat verpflichtete sich, im Vorfeld der nächsten Novelle des Hochschulgesetzes zu prüfen, ob das bremische Hochschulrecht mit der UN-Behindertenrechtskonvention übereinstimmt oder sich daraus ein Anpassungsbedarf ergibt. Zugleich sagte der Senat zu, im Kontext der Reform des Hochschulzulassungsrechts die Einführung einer Härtequote für Master-Studiengänge zu prüfen.

Mitteilung des Senats vom 10. 02.2015: Drittes Hochschulreformgesetz. Drucksache 18/1736 (PDF, 125 KB)
https://www.bremische-buergerschaft.de/fileadmin/volltext.php?buergerschaftart=1&dn=D18L1736.DAT&lp=18&format=pdf

Bundestag: Anhörung zur sozialen Lage der Studierenden

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages führte am 20. Mai 2015 ein öffentliches Fachgespräch zum Thema "Die wirtschaftliche und soziale Lage der Studierenden" durch. In ihrer Stellungnahme zu dieser Anhörung betonte die HRK, dass es ihr "ein besonderes Anliegen ... ist, die Studienbedingungen für Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung zu verbessern." Sie forderte, im Rahmen der Reform der Eingliederungshilfe eine bundesweite und -einheitliche Regelung für die Finanzierung der behinderungsbedingten Mehrbedarfe der Studierenden zu finden. Die GEW betonte in ihrer Stellungnahme die Notwendigkeit, das Thema "Studieren mit Behinderung" flächendeckend in den hochschuldidaktischen Qualifizierungen der Lehrenden zu verankern.

Stellungnahme der GEW, Ausschussdrucksache 18(18)104 b
http://www.bundestag.de/blob/374690/5f16096fd3304d562943d9ecf7c9940c/stellungnahme_gew-data.pdf
Stellungnahme der HRK, Ausschussdrucksache 18(18)104 e
http://www.bundestag.de/blob/374878/4ec2c7b7571ac50a09e3e8262852244f/stellungnahme_hrk-data.pdf

Konferenz der Thüringer Studierendenschaften: Bei Krankheit muss Attest reichen

Thüringer Studierendenvertreter kritisieren die Praxis der Universitäten in ihrem Land, bei einer Krankschreibung neben einem ärztlichen Attest immer öfter auch Angaben über Symptome zu verlangen. Zuvor hatte bereits der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fzs diese Praxis auf seiner Mitgliederversammlung am 13. bis 15. März 2015 kritisiert und gefordert, "dass zur Abmeldung von Prüfungen, der Verlängerung von Bearbeitungsfristen o.ä. aus gesundheitlichen Gründen eine ärztliche Attestierung der Prüfungsunfähigkeit ausreicht".

Pressemitteilung der Konferenz der Thüringer Studierendenschaften KTS
https://www.kts-thueringen.de/index.php/40-pressemitteilungen/201-attest-muss-reichen
fzs Positionen
http://www.fzs.de/aktuelles/positionen/335364.html

Lehren und Lernen an inklusiven Hochschulen

Welche Aufgaben ergeben sich aus Artikel 24 UN-BRK für das Hochschulsystem und wie kann der Weg zu einem inklusiven Hochschulsystem aussehen? Mit dem an der TU Dortmund entwickelten Dortmunder Arbeitsansatz wird ein prototypischer Weg beschrieben, durch den die Annäherung an das Ziel eines inklusiven Hochschulsystems schrittweise gelingen kann. Dieser Arbeitsansatz wird am Beispiel der Hochschuldidaktik konkretisiert.

Drolshagen, Birgit/Klein, Ralph (2015): Lehren und Lernen an inklusiven Hochschulen. In: Leonhardt, A./Müller, K./Truckenbrodt, T. (Hrsg.): Die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre Umsetzung. Beiträge zur Interkulturellen und International vergleichenden Heil- und Sonderpädagogik. Bad Heilbrunn. Klinkhardt. S. 527 – 535.

Weitere Veröffentlichungen:
http://www.dobus.tu-dortmund.de/cms/de/home/Veroeffentlichungen/Aus_der_Arbeit_von_DoBuS/index.html


Technik / Kommunikation

Steigerung der kommunikativen Kompetenz bei der Benutzung von Telefon-Vermittlungsdiensten (TESS / Telesign)

Während der Umgang mit dem Telefon für gut hörende Menschen heute selbstverständlich ist, weil sie eine entsprechende sog. „Telefonkultur“ von klein auf automatisch durch ihr Umfeld mitbekommen, müssen Menschen mit Hörbehinderung oftmals mit der Nutzung von Relay-Diensten erst neu lernen, wie ein erfolgreiches Telefonat über einen Telefon-Vermittlungsdienst geführt werden kann.
Dies war ein Projekt der DG vom 01.08.2012 bis zum 31.01.2015 mit dem Titel "Maßnahmen zur Förderung der kommunikativen Kompetenz hörgeschädigter Menschen zur Nutzung von Telefon-Vermittlungsdiensten". Entstanden war die Idee zu dem Projekt nach der Einführung der Telefon-Relay-Dienste Telesign und Tess.

http://www.deutsche-gesellschaft.de/ueber-uns/aktuelles/massnahmen-zur-foerderung-der-kommunikativen-kompetenz-hoergeschaedigter-menschen-zur-nutzung-von-telefon-ve

AVISO Bee USB-Alert Sender für TESS-Anrufe

Bei der Benutzung des Telefon-Vermittlungsdiensts TESS können endlich gehörlose Menschen einen Anruf am PC bemerken, auch wenn sie nicht direkt vor dem Computer sitzen: Der USB Alert Sender wird einfach in den USB-Anschluss des Computers gesteckt. Eintreffende TESS-Anrufe werden von den installierten AVISO Bee Empfängern bemerkt.

Ähnliche USB-Sticks mit der gleichen Funktion gibt es auch für Lichtsignalanlagen anderer Hersteller.

http://mobilypro.com/de/detail.asp?ID=127&pID=248


Mit freundlichen Grüßen

Karin Müller Schmied
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