Diskussionforum der BHSA e.V.

Diskussionsforum der BHSA e.V. => Öffentliches Forum => Thema gestartet von: martin-stehle am 03. Dezember 2012, 02:12:26

Titel: Der Weg zur vollen Kostenerstattung von Hörgeräten
Beitrag von: martin-stehle am 03. Dezember 2012, 02:12:26
Seit dem Urteil des Bundessozialgerichts von 2009 sind Hörgeräteträger in einer rechtlich günstigen Lage, von ihrer Krankenkasse den vollen Preis neuer Hörgeräte gezahlt zu bekommen. Dazu gibt es zwei aktuelle Ratgeber.


Der schwerhörige Diplom-Informatiker Jürgen Hammelmann trägt ein CI. Auf dem anderen Ohr ist er mit einem starken Hörgerät versorgt. Er hat zusammengefasst, welche Schritte es braucht, damit - wie in seinem Fall - die Krankenkasse die vollen Kosten über den Festbetrag hinaus übernimmt. Die Hinweise sind ohne Gewähr, dass es tatsächlich zu einer Kostenübernahme kommt. Krankenkassen versuchen entgegen der Rechtssprechung und der gesetzlichen Pflicht eines ausreichenden Ausgleichs der Hörbehinderung, Kosten zu sparen und stellen sich in der Regel gegen die volle Kostenübernahme. Doch lest selbst:

http://weakearsingermany.blogspot.de/2011/10/wie-kommt-man-zur-vollen.htm (http://weakearsingermany.blogspot.de/2011/10/wie-kommt-man-zur-vollen.htm)


Der Deutsche Schwerhörigen-Bund hat im November 2012 neue Empfehlungen zur Kostenübernahme bei Hörgeräten herausgebracht. Sie sind sehr ausführlich und als PDF herunterladbar unter
http://www.schwerhoerigen-netz.de/RATGEBER/HOERGERAETE/PDF/beratungsrichtlinie.pdf (http://www.schwerhoerigen-netz.de/RATGEBER/HOERGERAETE/PDF/beratungsrichtlinie.pdf)